Mit ITB® beraten


„Zu ITB® gehören eine Orientierungsphase, eine Zielvereinbarung, ein Vertrag und gut dokumentierte Arbeitsschritte in Form von Gesprächsprotokollen. Das ist keine bürokratische Zumutung, sondern gibt dem Prozess Klarheit und Bedeutung und bringt der Klientin/dem Klienten Wertschätzung entgegen.“
(Kiki Schrier, ITB-Trainerin und -Mentorin)

Das Erstgespräch mit Infos zu ITB®
Wer Arbeit sucht, hat oft einschlägige Erfahrungen mit Beratungen und Bevormundung in Ämtern oder der Familie. Eine Beratung wie ITB®, die Eigeninitiative verlangt, muss zunächst erklärt werden. Das Erstgespräch erläutert die Philosophie und stellt sicher, dass das Verfahren nachvollziehbar ist.
Die Orientierungsphase: Drei bis fünf Vorgespräche
In den Vorgesprächen geht es zunächst um Begegnung und Vertrauen und darum, die Klientin oder den Klienten kennen zu ernen. Der ITB-Coach erfragt Details zur Lebens- und Berufsgeschichte, es zeigen sich Umwege oder Sackgassen. Daten sind wichtig: Schule, Ausbildung, berufliche Erfahrungen und Kenntnisse, Familie, Kinder, Status als MigrantIn, Schulden, Vorstrafen, Suchterfahrungen usw.
Die Entscheidung über Trajekt-Beginn und Vertragsgestaltung
Nach den Orientierungsgesprächen entscheiden KlientIn und Coach gemeinsam, ob sie den Prozess des Trajekts beginnen wollen und ob das Ziel wirklich Erwerbstätigkeit ist. Der Vertrag, den beide unterzeichnen, ist eine beiderseitige Verpflichtung und definiert das Ziel und die Schritte dorthin. Dieses kann auch eine Umschulung, Ausbildung, Qualifizierung oder Existenzgründung sein.
Das Trajekt, Trajektpläne und Gesprächsprotokolle
Im Trajekt werden regelmäßige ein- bis zweistündige Treffen pro Woche vereinbart. Das Trajekt sieht einen detaillierten Schritte- und Zeitplan vor. Es werden Zwischenziele festgelegt, die den Trajektplan in handhabbare Einzelschritte gliedern, z.B. Kinderbetreuung organisieren, Schulabschluss nachholen, zur Schuldnerberatung gehen, Praktikumsplatz suchen…
ITB-Coaches führen (anonymisierte) Gesprächsprotokolle, die die Klientin / der Klient jederzeit einsehen kann.
Der Abschluss: Zielerreichung oder Auflösung
ITB® hat ein klares Ende. Die Begleitung endet, wenn das vereinbarte Ziel erreicht wurde (mit einem Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag) oder wenn beide Seiten das Trajekt auflösen. Letzteres geschieht über ein so genanntes Exit-Gespräch.
Die Nachbegleitung (nach Bedarf)
Die Rückkehr in ein Arbeitsverhältnis kann auch mit einem "Praxisschock" verbunden sein. Zur Stabilisierung und auf Wunsch ist eine weitere Begleitung möglich. ITB-Coaches können in dieser Zeit auch AnsprechpartnerInnen für beide sein: für KlientInnen und Arbeitgeber.

Alle ITB-Beraterinnen und Berater sind Mitglied einer Intervisionsgruppe. Diese dient dem kollegialen Austausch und der Selbstreflexion. Hier werden Beratungsfälle besprochen und Beratungssituationen im Rollenspiel simuliert, hier erhalten Coaches Rückmeldung zu ihrer Beratungshaltung und Anregungen für den weiteren Coachingprozess. Die Intervisionsgruppe ist somit auch das Herzstück der ITB-Qualitätssicherung. Die Gruppen mit vier bis sechs Personen treffen sich im Abstand von ca. sechs Wochen.